Archive: Januar 2023

10. Januar 2023

Kein flächendeckendes Tempo 30

Der VKS hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit einem Antrag von Bündnis90/Die Grünen beschäftigt, der “Städteinitiative für Tempo 30” beizutreten. Städte wie Freiburg, Ulm, Tübingen und Leipzig und über 200 weitere Kommunen gehörten bereits dazu.

In der Sitzung wurde dieser Antrag allerdings mit unseren und den Stimmen der CDU abgelehnt.

Zum Hintergrund: die Städteinitiative macht es sich zur Aufgabe die Verordnungshoheit für Tempolimits für überregionale Straßen auf kommunalem Gebiet vom Bund in die Verantwortung der Kommunen zu holen. Ziel ist es, Kommunen selbst über die Einführung von Tempo 30 entscheiden lassen zu können. 

In Leinfelden-Echterdingen sind allerdings in allen Wohngebieten bereits flächendeckend Tempo 30-Tempolimits angeordnet. Auf ganz wenigen Strecken gilt Tempo 50. In den Hauptstraßen von Leinfelden, Stetten und Echterdingen liegt das Tempo bei 40. Eine Notwendigkeit, sich dieser Initiative anzuschließen, sehen wir deshalb nicht. Zumal sie sich zur Aufgabe gemacht hat, natürlich flächendeckend Tempo 30 auch auf Hauptverkehrsstraßen einzuführen. Denn sonst würde sie wohl nicht heißen: “Tempo 30 -Initiative”. Genau dies sehen wir aber kritisch. Der ÖPNV sollte weiter zügig voran kommen können und der Verkehrsfluss in unserer Stadt darf nicht weiter blockiert werden. Bei Tempo 30 und dem dadurch drohenden stockenden Verkehr, steigen Lärm und Abgas. Besser ist es wenn sich der Verkehr einigermaßen zügig fortbewegen kann. In den Wohnstraßen wird dem Ruhe- und Sicherheitsbedürfnis durch Tempo 30 bereits heute Rechnung getragen. Und verstärkte Kontrollen auf Hauptstraßen könnten gerade Nachts schon heute eine Verbesserung bringen und der nächtlichen Raserei ein Ende setzen. Das hilft mehr als Tempo 30-Schilder! Wir danken der Stadtverwaltung für die Aufbereitung des Themas und die sehr gute Darstellung aller Straßen mit den geltenden Höchstgeschwindigkeiten in der Stadt. Die Geschwindigkeitsobergrenzen sind sehr logisch und nachvollziehbar. Von einem Flickenteppich – wie von den Grünen angeführt – der die Verkehrsteilnehmer irritiere, kann aus unserer Sicht nicht die Rede sein.

 

 


5. Januar 2023

Lärmaktionsplan für die Stadt LE

In der Sitzung des Technischen Ausschusses wurde vergangenen Dienstag der Lärmaktionsplan für die Stadt LE vorgestellt, der gemäß der EU-Umgebungsrichtlinie alle 5 Jahre überarbeitet werden muss. Infolgedessen hat die Stadtverwaltung einige Maßnahmen zur Reduzierung der durch Straßenverkehr erzeugten Lärmimmissionen innerhalb des Stadtgebiets von LE vorgestellt. Schwerpunkte des Straßenlärms befinden sich sowohl innerorts entlang der Ortsdurchfahrten in allen Stadtteilen, als auch entlang der Autobahn A8 und der Bundesstraße B27. Dort werden die zulässigen Grenzwerte regelmäßig erheblich überschritten. Der Gutachter der Stadtverwaltung Prof. Dr. Koch schlägt als geeignete Maßnahmen zur Verringerung des Straßenlärms innerorts Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h sowie 40 km/h vor, die teilweise je nach Tages- bzw. Nachtzeit variieren sollen. Grundsätzlich befürwortet unsere Fraktion sinnvolle und wirksame Maßnahmen zum Schutz der Menschen vor Lärm. Die empfohlenen Maßnahmen erzeugen jedoch einen Flickenteppich an unterschiedlichen Richtgeschwindigkeiten innerhalb unserer Stadt, der von den Verkehrsteilnehmern kaum nachvollzogen werden kann. Wir favorisieren vielmehr eine durchgängige Richtgeschwindigkeit von 40 km/h auf den Ortsdurchfahrten. Neben einer klaren und eindeutigen Regelung für die Verkehrsteilnehmer bedeutet dies einen wesentlich lärmärmeren Verkehrsfluss, nicht zuletzt auch Vorteile für einen reibungslosen ÖPNV. Eine wirklich wirksame Entlastung der Menschen, und dies hat auch der Gutachter nochmals betont, wird jedoch erst durch den Bau der durchgängigen Nord-Süd-Straße ermöglicht. Was die Lärmimmissionen durch die Autobahn A8 betrifft, die viele Menschen in Oberaichen und Unteraichen belasten, so haben wir die Stadtverwaltung darauf hingewiesen, dass der vor ca. 10 Jahren verlegte „Flüsterasphalt“, der eine Haltbarkeit von ca. 6-8 Jahren hat, längst nicht mehr wirksam ist. Wir haben die Stadtverwaltung dazu aufgefordert beim Regierungspräsidium einzufordern, dass zeitnah ein neuer Flüsterasphalt auf dem Teilstück zwischen Oberaichen und Fasanenhof aufgebracht wird. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.