Haushaltsrede Freie Wähler Leinfelden Echterdingen, 03.02.1015

  Stellungnahme der FW-Fraktion zum Haushaltsplanentwurf 2015

Dr. Eberhard Wächter

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Klenk, sehr geehrte Frau Erste Bürgermeisterin Noller, sehr geehrter Herr Bürgermeister Ludwig, liebe Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderats, meine sehr geehrten Damen und Herren,

 

mit dem 01. Januar 2015 begann im Sinne der Haushaltsplanung und –satzung in Leinfelden-Echterdingen eine neue Zeitrechnung. Der erste doppische Haushalt des neuen kommunalen Haushaltsrechtes (NKHR) liegt auf dem Tisch. Er ist eine Folge der Beschlüsse der Innenministerkonferenz vom 21.11.2003 und des Gemeinderats unserer Stadt vom 18.05.2010 und 25.06.2013.

Was ändert sich damit? Aus dem Englischen werden wir im NKHR mit der Begrifflichkeit der „Outputorientierung“ konfrontiert, dem die „Inputorientierung“ des alten Haushaltsrechtes gegenüber steht. Galt früher im kameralen Haushalt das Geldverbrauchskonzept mit Einnahmen und Ausgaben, so müssen wir uns nun im neuen doppischen Haushalt mit dem ganzheitlicheren Ressourcenverbrauchskonzept auseinandersetzen, bei dem Erträge und Aufwendungen bewertet werden. Die Erträge umfassen alle Steuern, Gebühren und Entgelte, während bei den Aufwendungen neben laufenden Kosten für Personal und Unterhalt nun erstmals auch die nicht-zahlungswirksamen Größen wie z.B. Abschreibungen erfasst werden.

Vorrangiges Ziel des NKHR ist natürlich, wie der Stadtkämmerer in seinen einführenden Worten bei der Haushaltseinbringung formulierte, „die intergenerative Gerechtigkeit“. Das soll heißen, dass jeweils die Generation für die Investition aufkommen soll, die auch den Nutzen davon hat. Oder wie es Herr Oberbürgermeister Klenk bei der Haushaltseinbringung sagte, dass wir „heute schon an morgen denken müssen und nicht in den Geldbeutel unserer Kinder greifen dürfen“.

Diese Auffassung ist für uns Freie Wähler eine Selbstverständlichkeit und wird von uns voll und ganz geteilt. Allerdings wird sie dem neuen Haushaltsrecht nur in Teilen gerecht.

Die Möglichkeiten sind weitergehend und fordern die Politik auf, strategische Handlungsfelder und sogenannte Schlüsselprodukte zu bestimmen. Um dies aber zielgerichtet tun zu können, müssen wir zuvor eine übergeordnete Vision, also ein Leitbild für unsere Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger entwickeln.

Erst dann können dazu die passenden Schlüsselprodukte, also unsere Prioritäten, definiert und Zielvorgaben und Kennzahlen hierzu hinterlegt und später kontrolliert werden. Es ist also nicht im Sinne des neuen Haushaltsrechts, irgendwelche, beliebig ausgesuchte Schlüsselprodukte zu definieren – womöglich zunächst nur zur Übung und zum Kennenlernen des NKHR. Diese dürfen auch nicht nach bloßer finanzieller Realisierbarkeit ausgewählt werden, weil das einem Stehenbleiben auf dem alten Haushaltsrecht gleichkäme. Es genügt auch nicht, bei den noch zu definierenden Schlüsselprodukten nur wie mit einer Lupe deren Darstellung im Haushalt genauer zu betrachten. Schlüsselprodukte im eigentlichen Sinne des Begriffes sollen der Steuerung der Verteilung der vorhandenen Ressourcen dienen und deshalb eine zentrale Kontrollfunktion auf die Betrachtung wesentlicher Teile des Haushaltes erlauben.

Das neue Haushaltsrecht fordert uns Gemeinderäte also auf, wie die Verwaltung es selbst immer wieder formulierte, uns nicht im „klein-klein“ zu verlieren, sondern die wegweisenden politischen Entscheidungen zur Erreichung der vorgegebenen Ziele zu treffen. In so fern ist eine neue Denkweise angebrochen – auch für den Gemeinderat. Haben wir früher geschaut, in welchen Ämtern wie viel Geld für was ausgegeben wurde und wie viel wofür investiert wurde und ob wir uns das alles überhaupt leisten können, so müssen wir ab diesem Jahr damit beginnen, unsere Ausgaben und Investitionen an einem Leitbild zu orientieren. Natürlich dürfen wir die Machbarkeit und Realisierbarkeit nicht aus den Augen verlieren. Die messbaren Kennzahlen der Schlüsselprodukte werden dabei zum zentralen Steuerungselement.

Lassen Sie mich deshalb zu Eingang meiner Haushaltsrede zunächst versuchen, solch ein Leitbild für unsere Stadt aus Sicht der Freien Wähler zu entwerfen. Diese Zukunftsvision, mit der sich möglichst Bürger, Verwaltung und Gemeinderat identifizieren sollten, könnte heißen: Eine schuldenfreie, für Ihre Bürger und Unternehmen attraktive Stadt.

Lassen Sie mich dieses positive Leitbild den folgenden Überlegungen zum Haushalt aus Sicht der Freien Wähler zu Grunde legen. Wobei wir uns natürlich bewusst sind, dass es sich zunächst nur um ein „Freie-Wähler-Leitbild“ handelt und noch nicht um ein in der Strategiekommission für unsere Stadt verabschiedetes Leitbild.

Damit uns nun im neuen Haushaltsrecht nicht unnötig Zeit verloren geht, möchte ich gleich beantragen, dass die Definition der strategischen Handlungsfelder und Schlüsselprodukte in der Strategiekommission Ende Februar in zielgerichteter Reihenfolge bestimmt wird: also zuerst das Leitbild für unsere Stadt zu entwickeln, an zweiter Stelle daraus entsprechende strategische Handlungsfelder abzuleiten und an dritter Stelle die passenden Schlüsselprodukte zu definieren, da nur diese Vorgehensweise zielführend ist. Es macht jedenfalls aus unserer Sicht keinen Sinn, irgendwelche beliebigen Schlüsselprodukte zu bestimmen, so lange es kein Leitbild gibt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei seiner Einführung zum diesjährigen Haushalt stellte der Kämmerer fest, dass der Ergebnishaushalt, also der Saldo aus allen Aufwendungen und Erträgen des Jahres 2015 mit einem negativen Ergebnis von rund 4,15 Mio. Euro schließt. Seine abschließende Feststellung lautet – ich zitiere: „ der Ergebnishaushalt, Stand heute, ist nicht in der Lage, den Ressourcenverbrauch eines Jahres inklusive Abschreibungen zu erwirtschaften.“

Diese wichtigste Erkenntnis hat uns Freie Wähler doch sehr beunruhigt. Handelte es sich bei der Stadt Leinfelden-Echterdingen um ein Wirtschaftsunternehmen, einen Gewerbe- oder Einzelhandelsbetrieb, so wäre in den nächsten Jahren, wenn man nicht das Ruder herumreißt und die Belastung immer weiter wie eine Bugwelle vor sich herschiebt, der Gang zum Insolvenzverwalter wohl unausweichlich.

Dementsprechend formulierte der Oberbürgermeister, dass das neue Haushaltsrecht unangenehme Wahrheiten ausspricht.

Nach altem Haushaltsrecht hätten wir durch Nichteinrechnung der Abschreibungen von 6,3 Mio. Euro noch ein leichtes Plus erwirtschaftet. Jetzt sieht die Sache anders aus. Und es besteht Handlungsbedarf, die fehlenden 4,15 Mio. Euro einzusparen.

Insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass in den Folgejahren nur in 2016 ein Plus von 2,2 Mio. Euro bedingt durch Schlüsselzuweisungen als einmalige Sondereffekte erwirtschaftet wird, in 2017 aber mit 2,8 Mio. und in 2018 mit 3,1 Mio. erneut rote Zahlen im Ergebnishaushalt stehen werden.

Treffen diese Zahlen so zu, stehen wir nach dieser Rechnung in 2018 mit einem Minus von rund 8 Mio. Euro da – immer vorausgesetzt es macht uns keine neue Finanzkrise noch zusätzliche Probleme auf der Einnahmenseite. Ein Ausgleich des Fehlbetrages durch Vortrag auf die folgenden drei Haushaltsjahre gemäß § 80 Abs.3 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg, ist dann nicht mehr möglich, bzw. ausgeschöpft. Wenn wir also jetzt nicht handeln, haben wir bis 2018 einen nicht mehr genehmigungsfähigen Haushalt vorliegen.

Wir Freien Wähler stimmen deshalb zu, dass, wie der Kämmerer feststellte, „schleunigst Wege gefunden werden müssen, Ertragskraft und Aufwandsbelastung ins Gleichgewicht zu bringen, um den Haushalt auszugleichen“. Dazu gehört vor allem, wie die Kämmerei weiter formuliert hat, „die Investitionstätigkeit auf ein verträgliches Maß zu reduzieren“. Wir Freien Wähler gehen sogar noch einen Schritt weiter und sagen: wir müssen die zur Verfügung stehenden Finanzmittel sinnvoll und nachhaltig einsetzen, also letztlich dem eingangs beschriebenen Leitbild unterstellen. Dem Erhalt des Bestandes muss dabei Vorrang vor dem Schaffen neuer Vermögensgegenstände eingeräumt werden, denn durch Schaffung neuer Vermögensgüter, wird neben Unterhalts- und Betriebskosten zukünftig auch ein Aufwand durch Abschreibungen erzeugt, der durch den laufenden Betrieb erwirtschaftet werden muss, wie das Finanzverwaltungsamt richtig festgestellt hat. Zudem belastet die verstärkte Investitionstätigkeit auch das vorhandene Personal so stark, dass durch die Fülle der Aufgaben vorhandene Personalkapazitäten gebunden wenn nicht sogar überlastet werden. Oft wird dann sogleich der Ruf nach mehr Personal laut. Hier wäre es vielleicht besser dem Grundsatz zu folgen: „weniger ist mehr“ und die Zahl der Investitionen zurückzufahren. Für uns Freie Wähler ist das nichts Neues. Stets haben wir in den vergangen Jahren in unseren Haushaltsreden- und Anträgen die oberste Priorität in der Sanierung und dem Erhalt der städtischen Gebäude und Infrastruktur und nicht in immer zusätzlichen, teuren Neubauten gesehen. Vor diesem Hintergrund wird verständlich, warum auch wir bei der Klausurtagung im November 2014 an der Streichung von ca. 100 Mio. Euro teuren Investitionen mit beteiligt waren. Die angedachten Erweiterungen von Filderhalle und Hallenbad Leinfelden mussten – obwohl vielleicht wünschenswert – gestrichen bzw. in die Zukunft verschoben werden. Ein Zurückfahren auf die allernotwendigsten Sanierungsmaßnahmen ist dieser Vorgabe geschuldet. Und, sind wir ehrlich – wer hätte dafür die Kapazitäten frei gehabt, parallel gleich mehrere Großprojekte zu planen und umzusetzen.

Ganz allgemein ist im Einzelfall natürlich zu prüfen und genau zu untersuchen, ob sich eine Sanierung überhaupt noch lohnt oder ob ein Neubau nicht wirtschaftlicher ist. Es kann im Einzelfall also auch eine Ersatzinvestition notwendig werden. Investitionsgüter generell dürfen natürlich nur dann neu entstehen, wenn sie unserem übergeordneten Leitbild entsprechen. Eine pauschale Kreditermächtigung, die für keine konkrete Investitionsmaßnahme steht, lehnen wir wie in den Vorjahren ab. Deshalb beantragen wir, die in den Haushalt 2015 eingestellte Kreditermächtigung in Höhe von 2 Mio. Euro zu streichen. Hinter ihr steht keine konkrete Maßnahme, deren Wirtschaftlichkeit zudem auch nicht nachgewiesen ist. Und nur weil die Zinsen gerade günstig sind, brauchen wir kein Geld aufzunehmen, dass wir später in jedem Fall zurückzahlen müssen. Eine pauschale Kreditermächtigung entspricht auch nicht unserem Leitbild, Die Gemeindeordnung von Baden-Württemberg weist in § 87 Abs. 1 darauf hin, dass Kredite nur für Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen und zu Umschuldung aufgenommen werden dürfen. Würden wir der Kreditermächtigung zustimmen, bewilligen wir Gelder aus Krediten für Investitionsmaßnahmen, von denen wir heute noch gar nichts wissen. Zudem stellen wir dadurch im Finanzhaushalt die Seite der Einzahlungen besser dar, als sie es tatsächlich ist.

In der IHK-Haushaltsanalyse der 25 Großen Kreisstädte der Region Stuttgart vom August 2014 nimmt Leinfelden-Echterdingen bei der Auswertung der Gesamtinvestitionen pro Einwohner mit über 1000 Euro pro Kopf den Spitzenplatz noch vor Böblingen mit 780 Euro und Stuttgart mit 760 Euro Pro-Kopf-Investition ein. Diese hohe Zahl verdeutlicht zwar den aktuellen Bedarf an örtlicher Infrastruktur, doch lässt sich nicht ablesen, ob das Geld auch tatsächlich ausgegeben und den Bürgern zu Gute gekommen ist.

Deshalb müssen wir die Investitionen auf den Prüfstand stellen und im Hinblick auf die Erfüllung des Leitbildes deren Sinnhaftigkeit und Nutzen hinterfragen. Manches, was bisher notwendig erschien, kann vor diesem Hintergrund nicht zielführend sein, neue Schwerpunkte können sich herauskristallisieren.

Aus Sicht der Freien Wähler nützt es aber wenig, wenn wir die Fixkosten im Ergebnishaushalt betrachten, die immerhin etwa 75 Prozent aller Kapazitäten binden und die Aufwendungen hierfür beklagen. Natürlich steigen die Personalkosten – auch durch Tariferhöhungen – immer weiter an und liegen nun bei rund 25 Mio. Euro und einem Anteil von fast 25 %. Lassen Sie mich auf einen Teilbereich, eine Zahl im Stellenplan von 2015, besonders hinweisen: von insgesamt 441 Stellen entfallen mittlerweile 145,77 Stellen auf die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege. Oder anders gesagt: rund ein Drittel aller Stellen in der Verwaltung entfallen auf die Kinderbetreuung. Dies drückt aus, welch exzellentes Niveau wir mit unserem Betreuungsangebot im Kleinkind-, Kindergarten – und Schulkindbereich erreicht haben: dies war immer von Verwaltung und Gemeinderat gewollt und soll auch so bleiben. Dafür stehen auch wir Freien Wähler.

Auch Sach- und Dienstleistungen nehmen im Ergebnishaushalt mit 21 Mio. Euro und 21 % einen großen Anteil ein, der kaum zu beeinflussen ist. Annähernd gleichbleibende Erträge aus Steuern, Gebühren und Entgelten, sowie die hohe Steuerkraftsumme von rund 1450 Euro pro Einwohner zeigen, dass Leinfelden-Echterdingen sicher kein Einnahmen-, sondern eher ein Ausgabenproblem hat. Steuererhöhungen sind somit für uns derzeit kein Thema.

Betrachten wir nun die Einzelinvestitionen, so stellen wir fest, dass für 2015 rund 4 Mio. Euro einzusparen sind. Die Forderung von Herrn Oberbürgermeister Klenk, den sozialen und Bildungsbereich nicht anzutasten unterstützen wir. Auch sollten begonnene Bauprojekte wie die Kindergartenneubauten „Paul-Maar“ und „Waldhorn“ im vorgegebenen Kostenrahmen zu Ende geführt werden. Gesetzliche Vorgaben des Brandschutzes sind ebenso umzusetzen wie Zuschüsse an kirchliche Träger, von denen wir uns ja auch eine Entlastung für den Haushalt versprechen. Der Neubau der Aussegnungshalle auf dem Echterdinger Friedhof – ein Projekt das fast 20 Jahre immer wieder verschoben wurde, ist nun endlich auf dem Weg und sicher ein richtiges Signal an die Bevölkerung, ebenso wie der Erhalt des Krematoriums in unserer Stadt. Im Bereich Bestattungswesen sollte aber grundsätzlich der Kostendeckungsgrad weiterhin eine entscheidende Rolle spielen. Davon müssen wir alle weiteren Überlegungen abhängig machen. Wir beantragen deshalb einen kontinuierlichen Bericht zur jährlichen Überprüfung, denn dieser fehlt seit Jahren!

Natürlich muss auch beim Jugendhaus „Areal“ etwas auf den Weg gebracht werden. Deshalb ist die Einstellung von 250.000 Euro hierfür ein erster Schritt, wobei wir zum weiteren Projektfortgang an dieser Stelle einen genauen Sachstandsbericht beantragen möchten.

Gut finden wir die neu eingestellte Deckungsreserve für Unvorhergesehenes. Wir halten jedoch einen Betrag von 1 Mio. Euro hierfür für ausreichend.

Bei der Sanierung der Filderhalle hingegen ist noch Vieles schleierhaft. Der in den Haushalt eingestellte Betrag von 1,43 Mio. Euro wirkt auf uns nicht nachvollziehbar. Allein 1 Mio. Euro für die Renovierung der Küche auszugeben, die hinterher vielleicht gar nicht gebraucht wird, wirft Fragen auf. Wir beantragen deshalb einen genauen Sachstandsbericht zum weiteren Fortgang der Planungen. Wohlgemerkt: wir stellen nicht den Sanierungsbedarf in Frage, halten es aber für möglich, Teile der 1,4 Mio. Euro zurückzustellen bis eine genaue Planung aufgelegt werden kann. Diese muss ja erst noch erstellt werden. Und wir wissen aus den Vorjahren, dass aufgrund der Aufgabenfülle alles gar nicht sofort zu leisten ist, weshalb Teile des Invests ohne Nachteil auch auf 2016 übertragen werden können. Uns erscheint in diesem Zusammenhang auch sinnvoll, die Kommunikation zwischen Verwaltung und Gemeinderat weiter zu verbessern. Eine frühe Einbeziehung des Gemeinderats und der zuständigen Ausschüsse vor der Vergabe von Aufträgen ist aus unserer Sicht deshalb ein richtiger Schritt.

Auch bei der Erweiterung des Sportzentrums in Leinfelden sollte die Bereitstellung von 1,33 Mio. Euro im Haushalt, erst dann erfolgen wenn eine realistische Planung vorliegt. Unseres Wissens gibt es die bislang nicht und wie wir gehört haben, ist mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen, sollte das Gelände nach Osten hin erweitert werden. Teure Entwässerungen der bekanntlich nassen Wiesenflächen mit erheblichen Tiefbaumaßnahmen drohen, von denen wir noch nicht wissen, wie viel sie uns am Ende zusätzlich kosten werden.

Ein Ziel muss auch sein, die Bauverwaltung zu entlasten. Uns ist durchaus bewusst, dass durch die Vielzahl angefangener und geplanter Projekte, großer Sanierungsgebiete und Verkehrsplanungen erhebliche Personalkapazitäten gebunden werden. Wir wollen nicht, dass die Verwaltung überlastet wird und Bürgerinnen und Bürger monatelang auf Bescheide zu ihren Baugesuchen warten müssen. Es ist zwar nachvollziehbar, dass für die Sanierung der Rathäuser Geld ausgegeben werden soll, aber wir fragen uns wie viel im laufenden Haushaltsjahr durch die Verwaltung überhaupt zu leisten ist, vor dem Hintergrund der bekannt hohen Belastung. Unserem eigenen Leitbild folgend, erscheint es sinnvoll, wenn der Nutzen einer Investition in erster Linie den Bürgern entsteht. Deshalb sollte die erste Priorität auf die Herstellung der Barrierefreiheit für das Bürgeramt im Echterdinger Rathaus gelegt wird. Dazu könnte das Bürgerbüro in den Neubau umziehen, der ebenerdig erreichbar ist. In die freiwerdenden Büros könnten dann Teile der Bauverwaltung umziehen. Sinnvoll erscheinen auch Maßnahmen in der Verbesserung der Dateninfrastruktur, Stichwort: neue Telefonanlage. Oder die energetische Sanierung, weil sich hier eine Beschleunigung der verwaltungsinternen Kommunikation bzw. mehr Bürgernähe erzielen und Verbrauchskosten einsparen lassen. Vor diesem Hintergrund halten wir einen Betrag von 500.000 Euro im Haushaltsjahr 2015 insgesamt für ausreichend. Weitere Sanierungs-Maßnahmen können dann später auch noch umgesetzt werden.

Im Straßenbau sollten nur die notwendigen Sanierungen durchgeführt werden. Allerdings natürlich in einer klaren Rangfolge. Wir beantragen deshalb einen Bericht welche Straßen in 2015 noch nicht zu sanieren sind und welche dringendste Priorität haben. Ziel sollte es sein, hier ca. 1 Mio. Euro weniger auszugeben und die Summe auf 1,5 Mio Euro für 2015 zu deckeln.

Bei der Sanierung im Gebiet „Westlich der Max-Lang-Straße“ ist mit der Verschiebung der U5 nach Westen nun der Anfang der Bauarbeiten gemacht. Allerdings ist offen, ob die eingestellten 13, 4 Mio. Euro in 2015 auch tatsächlich gebraucht werden. Für die Tiefbaumaßnahmen stellen wir uns vor, dass die 8,5 Mio. Euro sicher nicht ganz benötigt werden, auch wenn an die SSB Abschlagszahlungen nach Baufortschritt zu leisten sind. Gleiches gilt für den Grundstückserwerb im Bereich der Hochbaumaßnahmen. Auch hier wird das Geld sicher nicht auf einmal ausgegeben, wie die Erfahrung der letzten Haushalte mit ihren großen Haushaltsresten deutlich zeigt. Ohne uns Handlungsspielraum für schnelle Reaktionen zu nehmen, könnten wir sicher ohne Schaden einen Betrag von nochmals 500.000 Euro in 2015 einsparen und bis zum tatsächlichen Bedarf in die nähere Zukunft schieben.

Das Mobilitätskonzept steht mit 250.000 Euro im Finanzhaushalt. Wir sind uns einig, dass dieses Geld sinnvoll den vom Verkehr geplagten Anwohnern und Bürgern aber auch den Unternehmen zu Gute kommen wird. Die Errichtung einer Pedelec-Verleihstation mit einer Investitionssumme von 210.000 Euro, ohne Folgekosten für Miete, Wartung und Instandhaltung der E-Bikes wirkt für uns allerdings wie blinder Aktionismus in diesem Bereich. Sicher macht es Sinn mehr Menschen vom Auto auf das Fahrrad umzustellen. Aber die Investition ist doch sehr teuer und gehört eigentlich nicht zu den Kernaufgaben unserer Stadt. Auch hier sollte eine Priorisierung und Orientierung am Leitbild Klarheit schaffen. Wir beantragen eine Haushaltssperre für diesen Posten und fordern eine klare Aufstellung aller Kosten. Parallel schlagen wir vor, mit ortsan-sässigen Fahrradhändlern in Gespräche einzutreten, wie eine solche Verleihstation auch durch private Hand realisiert werden kann.

Zum Schluss möchten wir beantragen, einen genauen Sachstandsbericht zu der Ausgabe von 430.000 Euro für Maßnahmen im Bereich Landschaftspflege und Naturschutz zu erhalten. Auch hier erscheint uns die Summe relativ hoch und wir hätten gerne gewusst, für welche Maßnahmen genau der Betrag erforderlich wird. Vielleicht kann man auch hier durch Priorisierung noch Einsparungen verwirklichen.

Ich komme nun zu den Stadtwerken. Hier hat mein Vorgänger in den letzten Jahren immer darauf hingewiesen, dass alle Investitionen in Netzübernahmen Finanzmittel aus dem städtischen Haushalt erfordern. Das gilt auch für die 3,5 Mio. Euro zur Gasnetzübernahme. Wir Freien Wähler haben immer gesagt, dass Netzübernahmen nur dann Sinn machen, wenn sie dem Bürger einen Nutzen bringen. Ich wage deshalb einfach noch mal zu fragen: ist dies beim Gas und Strom der Fall? Den Nutzern ist es ziemlich egal, woher Strom, Gas und Wasser kommen. Bekanntlich verdienen wir auch nicht viel Geld daran, weil die Nutzung stark reguliert ist und uns die Instandhaltungskosten voll belasten. Anders ist es bei der Datenversorgung mit Glasfasern. Hier käme uns die Investition zu 100 % zu Gute und ein starker Standortvorteil für die Ansiedlung und das Halten von Unternehmen würde geschaffen.

Wir wissen, dass die Eigenkapitalausstattung der Stadtwerke zu gering ist und die Schulden irgendwann den städtischen Haushalt belasten werden. Auch wenn, wie der Leiter der Stadtwerke sagte, die 30 Mio. Euro Schulden bei der Stadtentwässerung unkritisch zu sehen sind. So hat doch der Eigenbetrieb mit seinen 50 Mio. Euro Schulden einen kritischen Stand erreicht. Weitere Investitionen werden auch hier Folgekosten des Betriebs und des Unterhaltes nach sich ziehen. Und eine weitere Liquiditätszufuhr aus dem städtischen Haushalt ist wegen des bereits erwähnten negativen Saldos aus dem Ergebnishaushalt nicht möglich. Einige Kommunen rudern ja bereits wieder zurück und bilden mit anderen Gemeinden Stadtwerke-Verbünde um deren Finanzkraft zu verbessern. Vielleicht müssen ja auch wir uns in Leinfelden-Echterdingen irgendwann nach einem stärkeren Partner für unsere Stadtwerke umsehen.

Die zur Zeit historisch niedrigen Kreditzinsen müssten allerdings auch ein wenig Entlastung bringen. Wir beantragen deshalb einen genauen Bericht, über die Höhe der Zinsersparnis und beantragen die Verwendung der dadurch eingesparten Gelder zur Erhöhung der Tilgungsraten.

Im Bereich der Parkierung hat sich gezeigt, was passiert, wenn man nicht rechtzeitig saniert. Das einzige gewinnbringende Parkhaus – an der S-Bahn in Echterdingen – ist jetzt im Erdgeschoß wegen bekannter Korrosionsmängel in Teilen gesperrt. Neu kam die Schließung zweier oberster Parkdecks kurz vor Weihnachten hinzu, die zwischenzeitlich ja schon wieder aufgehoben wurde. Wir fragen uns, warum die Mängel nur nach und nach ans Licht kommen und wie nun der tatsächliche Sanierungsbedarf aussieht. Hierzu beantragen wir einen genauen Sachstandsbericht im Stadtwerkeaus-schuss mit entsprechenden Kostenschätzungen.

Meine Damen und Herren, damit komme ich zum Ende meiner Ausführungen. Viele Zahlen und Anträge haben wir formuliert. Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit habe ich eine Liste unserer Anträge beigefügt. Es lässt sich abschließend zusammenfassen, dass unsere Stadt sicher nicht schlecht dasteht. Aber das neue Haushaltsrecht hat uns ein Warnsignal geschickt. Wenn wir die richtigen Erkenntnisse daraus ziehen, wenn wir konsequent unsere Ziele am Erreichen eines noch zu entwickelnden sinnvollen Leitbildes ausrichten, wenn wir uns nicht übernehmen, die Verwaltung nicht überlasten und beachten, dass für jede Investition auch Folgekosten berücksichtigt werden müssen, dann können wir es schaffen, den richtigen Weg in die Zukunft einer attraktiven, schuldenfreien Stadt einzuschlagen. Die Freien Wähler sind bereit, daran konstruktiv mitzuwirken.

Abschließend möchte ich den Dank unserer Fraktion aussprechen: Insbesondere an den Stadtkämmerer und sein Team, die das Zahlenwerk und das NKHR sehr gut aufbereitet und das Projekt intensiv betreut haben, sowie allen Mitarbeitern in den Ämtern für ihr Mitwirken und Ihnen meine sehr geehrte Damen und Herren, für ihre Aufmerksamkeit.

Anträge der Freie-Wähler-Fraktion zum Haushalt 2015:

1. Definition strategischer Handlungsfelder und Schlüsselprodukte in der Strategiekommission Ende Februar in zielgerichteter Reihenfolge: zuerst das Leitbild für die Stadt, dann Handlungsfelder und danach passende Schlüsselprodukte

2. Streichung der Kreditermächtigung von 2 Mio. Euro

3. Jährlicher Bericht zum Kostendeckungsgrad und Gebühren im Bestattungswesen

4. „Sachstandsbericht zum Planungsstand Jugendhaus „Areal“

5. Deckelung der Deckungsreserve für „Unvorhergesehenes“ auf max. 1 Mio. Euro

6. Genauer Sachstandsbericht zum Planungsstand für Sanierung der Filderhalle. Nicht mehr in 2015 realisierbare Teile der Investitionssumme von 1,43 Mio. Euro nach 2016 verschieben. Frühe Beteiligung des GR durch begleitende Kommission.

7. Verschiebung der Bereitstellung von 1,33 Mio. Euro für Erweiterung Sportzentrum Leinfelden bis genaue Planung vorliegt.

8. Übertragung der nicht in 2015 leistbaren Planungen für Sanierung der Rathäuser auf 2016. Ziel: Reduzierung der Ausgaben in 2015 um 400.000 Euro.

9. Sachstandsbericht mit Prioritätenliste für anstehende Straßensanierungen in 2015. Kürzung der Ausgaben um 1 Mio. Euro in 2015. Weitere Sanierungen auf Folgejahre schieben.

10. Einsparung im Bereich Sanierungsgebiet „Westlich Max-Lang-Str.“ um pauschal 500.000 Euro in 2015.

11. Haushaltssperre für die 210.000 Euro zur Errichtung einer Pedelec-Verleihstation. Genaue Aufstellung aller Kosten (Investition und jährl. Folgekosten) und Gespräche mit örtlichen Fahrradhändlern

12. Sachstandsbericht zu Naturschutz und Landschaftspflegemaßnahmen. Überprüfung der Ausgaben von 430.000 Euro. Ziel: Einsparungen durch Priorisierung.

13. Erhöhung der Tilgungsraten für Kredite der Stadtwerke durch Zinsersparnis bei laufenden Krediten. Hierzu Bericht im Stadtwerkeausschuss.

14. Sachstandsbericht zum tatsächlichen Sanierungsbedarf S-Bahn-Parkhaus Echterdingen mit Kostenschätzung