Warum wir gegen eine Zweckentfremdungssatzung sind
Aus unserer Sicht bedeutet eine solche Zweckentfremdungssatzung einen massiven Eingriff in die durch das Grundgesetz abgesicherten Eigentumsrechte eines jeden Wohnung- und Immobilien-Eigentümers. Artikel 14 sichert das Eigentum in besonderer Weise ab. Selbstverständlich gilt dort natürlich auch der Grundsatz: „Eigentum verpflichtet“. Für uns bedeutet dies aber in jedem Fall, dass eine Bevormundung durch eine entsprechende Satzung und die damit folgenden massiven Eingriffe in das Leerstandsmanagement von Seiten der Kommune zu unterbleiben hat. Wir setzen in diesem Zusammenhang auf Freiwilligkeit und so erfolgreiche Modelle wie „LE mietet“, deren Fortbestand wir durch die Einführung einer Zweckentfremdungssatzung massiv gefährdet sehen. Selbst die Stadtverwaltung äußert in der entsprechenden Vorlage große Zweifel an der Durchführbarkeit einer solchen Satzung. Zeit- und personalintensive Arbeiten wären die Folge, von den Kosten gar nicht erst zu reden. Mindestens eine weitere Vollzeitstelle müsste dafür in der Kernverwaltung eingerichtet werden. Dafür fehlt uns im Haushalt schlicht das Geld!
Es müssten zudem Befragungen und Listen geführt werden. Hinzu kämen Sanktionen für Nichtmeldung oder festgestellte Verstöße. Dies geht uns alles zu weit. Wir sind nicht München, Mannheim oder Frankfurt! In Großstädten mag dies ja vielleicht noch Sinn machen. Aber kleinere Kommunen haben andere Möglichkeiten. Zudem ist uns nicht klar, von welchem Volumen an Wohnungsleerstand überhaupt auszugehen ist. Genaue Zahlen gibt es nicht, sie zu erheben, wäre nur mit unglaublich hohem bürokratischen Aufwand zu bewerkstelligen. Das und unsere Bürger zudem zu behelligen, wann sie beispielsweise die Immobilie ihrer verstorbenen Eltern auf den Markt bringen, schrecken uns ab!
Was wir jedoch für sinnvoll halten, ist die Verhinderung der Umnutzung in „AirBNB“, also von Wohnungen in private Hotelbetten. Dies entzieht dem angespannten Wohnungsmarkt in LE sicher viele Angebote. Aber hierzu hat die Baurechtsbehörde auch heute schon alle gesetzlichen Möglichkeiten in der Hand, dies zu verhindern. Wir brauchen also keine neuen Gesetze oder Restriktionen, keine Satzungen mit Sanktionen, sondern einen offenen Umgang mit und Vertrauen zu unseren Bürgerinnen und Bürgern und Immobilienbesitzern. Dafür machen wir uns stark.





