Gewerbegrundstück – neue Chancen für Oberaichen
Durch den am vergangenen Dienstag mit großer Mehrheit des Gemeinderats gefassten Beschluss, das Gewerbegrundstück in Oberaichen einer Vermarktung zuzuführen und von der ehemaligen erbbauberechtigten Partei den vertragsgemäßen Rückbau des mit erheblichen Baumängeln belasteten Gebäudes auf deren eigene Kosten einzufordern, ergeben sich große Chancen für die weitere Entwicklung in Oberaichen.
Auch unsere Fraktion stimmte gemeinsam mit der großen Mehrheit des Gemeinderats dem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung zu, keine weitere Vertragsbeziehung mit dem VKBI oder dessen Kölner Dachverband, dem VIKZ einzugehen. Der Rückbau auf Kosten des ehemals Erbbauberichtigten ist im Erbbaurechtsvertrag von 2014 explizit formuliert und eine Folge des inzwischen vom Bundesgerichtshof bestätigten Heimfalls und keine neue Idee. Dieser Vertrag wurde von beiden Seiten unterschrieben. Folgerichtig muss die Stadt, um weiteren finanziellen Schaden abzuwenden, denn sie ist inzwischen wieder rechtmäßige Eigentümerin des Grundstücks, diesen Rückbau verlangen. Die Fristsetzung bis Ende 2025 und die Erklärung bis Ende September 2025 dazu sind aus unserer Sicht mehr als ausreichend. Durch das DEKRA-Gutachten wurden erhebliche Bau- und Sachmängel des unfertigen Gebäudes, das nie seiner ursprünglich geplanten Nutzung zugeführt werden konnte festgestellt. Eine Vermarktung des bebauten Grundstücks oder Umnutzung der baumängelbehafteten Immobilie erscheint ausgeschlossen. Auch hat der VIKZ mit seiner erneuten Maximalforderung zur Errichtung des 1. und 2. Bauabschnittes mit dem Schülerheim eine Forderung an den Gemeinderat aufgestellt, der letztlich keine Fraktion zustimmen konnte. Es kann ja auch schlichtweg nicht sein, dass jahrelang bis in die höchste Instanz prozessiert wird, die Stadt über alle diese Instanzen Recht bekommt und dann am Ende genau das Gleiche wie vor dem Rechtsstreit gefordert wird. Dies ist weder dem Gemeinderat, noch der Bevölkerung mehr zu erklären. Wir haben als Fraktion in dieser langen Auseinandersetzung immer unsere Haltung bewahrt. Die Linie der Stadt, sich genau an den Vertrag zu halten und das einzufordern, was dort von beiden Parteien einst unterschrieben wurde ist die einzige Position, die wir vertreten können. Wir hoffen, dass nun ein vorläufiger Schlussstrich unter die Sache gezogen ist, denn für Oberaichen ergeben sich durch die Vermarktung des über 6000 m² großen Gewerbegrundstücks große Entwicklungspotenziale, die wir sehr gerne vorantreiben möchten.
Haushaltsantrag – Defizit minimieren
Erneut erreichte uns durch die Kämmerei im Finanzzwischenbericht eine weitere Hiobsbotschaft: Die Gewerbesteuer ist um weitere 10 Mio. Euro eingebrochen. Das Haushaltsdefizit in 2025 vergrößert sich auf fast 32 Mio. Euro. Vor diesem Hintergrund haben wir in der letzten Gemeinderatsitzung vor der Sommerpause folgenden Antrag an die Stadtverwaltung gestellt:
„Wir beantragen vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage die Personalkosten um 10 Prozent zu senken, die geplante Vorlage der sogenannten „Aufgaben- und Leistungskritik“ vom Mai 2026 auf den Oktober 2025 zur Klausurtagung des Gemeinderates vorzuziehen, sowie die Kreditaufnahme nur bei Vorlage eines Sparplanes und maximal in Höhe der laufenden Projekte sowie keine Steuererhöhungen ohne Sparplan zu beschließen.“
Denn allein durch Kredite wird das Haushaltsloch nicht zu stopfen sein.





